operationelle Risiken, Risikosteuerung und -Controlling
Nach MaRisk muss eine Bank operationeilen Risiken durch angemessene Massnahmen Rechnung tragen. Dabei muss gewährleistet sein, dass wesentliche operationelle Risiken zumind. jährlich identifiziert und beurteilt werden. Bedeutende Schadensfälle müssen unvzgl. hins. ihrer Ursachen analysiert werden. Die Bankgeschäftsleitung muss mind. jährlich über bedeutende Schadensfälle und wesentliche operationelle Risiken unterrichtet werden. Dabei muss die Berichterstattung Art des Schadens bzw. Risikos, Ursachen, Ausmass und ggf. schon ergriffene Gegenmassnahmen umfassen. Auf Grundlage der Berichterstattung muss entschieden werden, ob und welche Massnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen oder welche Risikosteuerungsmassnahmen (bspw. Versicherungen, Ersatzverfahren, Neuausrichtung von Geschäftsaktivitäten, Katastrophenschutzmassnahmen) zu ergreifen sind. Die Umsetzung der zu treffenden Massnahmen muss überwacht werden.
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