Offenmarktpolitik am Kapitalmarkt
Teilbereich der Offenmarktpolitik der Zentralbank, im Wesentlichen Grobsteuerungsinstrument. Geldpolitisch orientierte Käufe bzw. Verkäufe von langfristig laufenden Wertpapieren durch die Zentralbank am »offenen Markt«, vor allem der Wertpapierbörse. Wesentlich ist, dass Offenmarktgeschäfte am Kapitalmarkt nicht (primär) zu kapitalmarktpolitischen Zwecken oder zur Förderung der Finanzierungsmöglichkeiten des Staates, sondern nur zur Regelung des Geldmarkts über den Kapitalmarkt und damit in geldpolitischer Zielsetzung erfolgen dürfen. Dabei lassen sich allerdings Wirkungen auf das Kapitalmarktgeschehen, insb. den Kapitalmarktzins, nicht vermeiden, sind oft auch faktisch gewollt. Anders: Offenmarktpolitik am Geldmarkt.
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