Ökologische Steuerreform
Finanzreform, Umweltaspekte einer
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Zugrundegelegt wird das Äquivalenzprinzip. Wer am meisten zur Verschmutzung beiträgt, soll auch steuerlich am höchsten belastet werden und andere, die ökologieorientiert handeln, sollen entlastet werden. Kernpunkte einer ökologischen Steuerreform sind
a) Steuerumverteilung: Besteuerung von Umweltbelastungen und Energieverbrauch, Entlastung des Faktors Arbeit,
b) Aufkommensneutralität: Ökologische Umverteilung der Steuerlast ohne zusätzliche Abgaben und Steuern,
c) Verursacherprinzip: Verursacher zahlen für die von ihnen erzeugten Umweltschäden. Ökosteuer ist die Sammelbezeichnung für Staatseinnahmen, die auf dem Ge- und Verbrauch von Natur beruhen, zumeist von Energieträgern (z.B. Öl, Erdgas, Kohle) und Abgaben für Umweltbelastung. Insbesondere Energiepreise entspre-chen nicht den tatsächlichen Kosten. Energieverbrauch und Straßenverkehr erzeugen z.B. externalisierte Kosten (Klimaeffekt, Krankheiten usw.), die den betrieblichen oder privaten Verursachern bisher nicht zugeordnet werden. Die Ökosteuer soll eine Finanzierungsfunktion für den staatlichen Haushalt haben und durch Verteuerung des Naturverbrauchs Anreize zur „Ökologisierung“ einzelner Wirtschaftszweige schaffen. Dazu gehören aber auch Anreize, wie z.B. eine deutliche Verbilligung des öffentlichen Schienenverkehrs. In der Praxis werden aber diese Steuern auf die Endverbraucher, der Bevölkerung umgewälzt. >Ökologie
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