Noteissuance-Facility
Abk.: NIF. An internationalen Finanzmärkten von Banken Unternehmen zugesagte Fazilität, die es Letzteren ermöglicht, revolvierende kurz- bis mittelfristige Schuldtitel zu emittieren, die von den beteiligten Banken übernommen und im Markt platziert werden. Zugleich verpflichten sich die Banken (Underwriters), die Titel ins eigene Portefeuille zu übernehmen, falls sie am Markt nicht platzierbar sind, bzw. die von dem Unternehmen benötigten Mittel auf dem Kreditweg zur Verfügung zu stellen, jeweils zu vorab vereinbarter Konditionengestaltung. I. Ggs. z.: RUF, die üblicherw. durch eine einzelne Bank platziert werden, erfolgt dies bei NIF über ein Konsortium mehrerer Banken. Ähnl.: SNIF, RUF, TRUF, GUN, BONUS, REIF u. a., die lediglich geringfügige Unterschiede aufweisen; die Namen sind meist von den jeweiligen Führungsbanken geprägt worden, um die Fazilitäten voneinander abzuheben.
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