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Nichtveranlagungsbescheinigung
Das Finanzamt bescheinigt einem Bürger mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, dass er unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Er wird damit nicht zur Einkommenssteuer veranlagt. Darum muss auch sein Gesamtertrag aus Wertpapieren nicht versteuert werden. Hat ein Anleger Wertpapiere, muss deren Rendite nicht versteuert werden, wenn er eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt bekommt. Es fällt also weder Zinsabgeltungs- noch Kapitalertragsteuer an. Das bezieht sich zum Beispiel auf die Erträge von Dividenden, Zinspapieren oder Investmentfonds. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird immer unter dem Vorbehalt des Widerrufs und für höchstens drei Jahre ausgestellt. Meistens sind es Rentner, Studenten und Kinder, die einen Anspruch auf diese Bescheinigung bekommen.
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Weitere Begriffe : Ersatzvornahme | BAC | öffentliche/private Partnerschaft | ||||||||||||||||||||||||||||
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