Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
Aktionäre mit einem sehr geringen zu versteuernden Jahreseinkommen und geringen Kapitaleinkünften, erhalten bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie ist maximal 3 Jahre gültig. Gegen Vorlage der Bescheinigung bei der Bank wird den Aktionären der volle Gesamtertrag einer Gewinnausschüttung, also Dividende (ohne Abzug der KSt) plus Steuerguthaben direkt gutgeschrieben. Die NV-Bescheinigung gilt auch für Zinsen aus Anleihen und Forderungen sowie aus Wandel- und Gewinnobligationen, sowie für Erträge aus Investmentanteilen, soweit in den Ausschüttungen Zinsen aus Anleihen, Forderungen und Dividenden von inländischen AG enthalten sind. Die Wohnsitzfinanzämter stellen NV-Bescheinigungen auf Antrag aus, sofern der Anteilseigner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und angenommen werden kann, dass eine Veranlagung zur ESt nicht in Betracht kommt.
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