Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

nicht ausreichende Besicherung für Kredite

Bei Ermittlung des haftenden Eigenkapitals nach § 10 KWG führen solche Kredite zum Abzug, die »entgegen der Bankübung nicht ausreichend gesichert sind«. Probleme ergeben sich vor allem, wenn es darum geht, die Banküblichkeit einer Kreditvergabe ohne Sicherheiten zu beurteilen. Geldanlagen bei anderen Banken werden entspr. der Bankübung ohne Sicherheiten vorgenommen. Bei Blankokreditvergaben an Banken oder Nichtbanken kommt es grundsätzl. darauf an, ob der Kreditnehmer von den mit ihm in Geschäftsbeziehungen stehenden fremden Banken ausschl. Blankokredite erhält, abgesehen von der Bestellung generell üblicher Grundpfandrechte bei Objektkrediten. Kredite an Bankkommanditisten, Gesellschafter einer GmbH-Bank, Aktionäre einer Aktienbank, Kommanditaktionäre bei KGaA-Banken oder an Anteilseigner an einem Kreditinstitut des öffentlichen Rechts, dem mehr als 25% des Kapitals (Nominalkapital, Summe der Kapitalanteile) der Bank gehören oder dem mehr als 25% der Stimmrechte zustehen, sind nach § 10 KWG bei der Ermittlung des haftenden Eigenkapitals zu subtrahieren, soweit sie u.a. entgegen der Bankübung nicht ausreichend gesichert sind.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
NIBOR
 
nicht übertragbares Akkreditiv
 
Weitere Begriffe : Devisenmarktteilmärkte | Wertpapierverwaltung, Pflichten der Bank | Stimmkarte, Stimmschein
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.