nicht ausreichende Besicherung für Kredite
Bei Ermittlung des haftenden Eigenkapitals nach § 10 KWG führen solche Kredite zum Abzug, die »entgegen der Bankübung nicht ausreichend gesichert sind«. Probleme ergeben sich vor allem, wenn es darum geht, die Banküblichkeit einer Kreditvergabe ohne Sicherheiten zu beurteilen. Geldanlagen bei anderen Banken werden entspr. der Bankübung ohne Sicherheiten vorgenommen. Bei Blankokreditvergaben an Banken oder Nichtbanken kommt es grundsätzl. darauf an, ob der Kreditnehmer von den mit ihm in Geschäftsbeziehungen stehenden fremden Banken ausschl. Blankokredite erhält, abgesehen von der Bestellung generell üblicher Grundpfandrechte bei Objektkrediten. Kredite an Bankkommanditisten, Gesellschafter einer GmbH-Bank, Aktionäre einer Aktienbank, Kommanditaktionäre bei KGaA-Banken oder an Anteilseigner an einem Kreditinstitut des öffentlichen Rechts, dem mehr als 25% des Kapitals (Nominalkapital, Summe der Kapitalanteile) der Bank gehören oder dem mehr als 25% der Stimmrechte zustehen, sind nach § 10 KWG bei der Ermittlung des haftenden Eigenkapitals zu subtrahieren, soweit sie u.a. entgegen der Bankübung nicht ausreichend gesichert sind.
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