Namenspfandbrief
Pfandbrief, der auf den Namen des Erst- oder Zweiterwerbers lautet. Namenspfandbrief werden nur in großen Abschnitten (z. B. zehn Mio. DM) ausgegeben und i. d. R. bei institutionellen Anlegern unter Berücksichtigung ihrer individuellen Finanzierungsbedürfnisse untergebracht. Sie müssen ähnlich wie Schuldscheindarlehen bei Kursrückgängen nicht abgeschrieben werden. Der größte Teil der Pfandbriefe wird in Inhaberpapieren verbrieft. Gängige Form des Namenspfandbrief ist die Namensschuldverschreibung.
Namensschuldverschreibung in Gestalt eines auf den Namen des Berechtigten lautenden Pfandbriefs.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|