Nachsichttratte, -Wechsel
Wechsel, der eine bestimmte Zahl von Tagen nach seiner Vorlegung beim Bezogenen bzw. dessen Bank zur Einlösung fällig wird. Der Verfall des Nachsichtwechsels richtet sich nach dem in der Annahmeerklärung angegebenen Tag oder nach dem Tag des Wechselprotestes. Nachsichtwechsel müssen innerhalb 1 Jahr nach Ausstellungsdatum zur Annahme vorgelegt werden. Der Aussteller kann dafür kürzere oder auch längere Frist bestimmen, die Indossanten nur eine kürzere. eigener Nachsichtwechsel.
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