multiple Währungsklausel
Multicurrency-Clause. Währungsklausel mit mehreren Bezugswährungen. Durch Bindung der Vertragswährung nicht an nur eine, sondern an mehrere Bezugswährungen wird eine Streuung des Währungsrisikos auf die Bezugswährungen erreicht. Als Vertragswährung kann eine Währung, die in einem Land gesetzliches Zahlungsmittel ist, vereinbart werden, aber auch eine fiktive Quasiwährungseinheit (Rechnungsgrösse), deren Wert durch Einheiten mehrerer echter Währungen (Bezugswährungen) definiert ist. Zu diesen Rechnungsgrössen gehören vor allem SZR. Von diesem Prinzip ausgehend, werden zur Kurssicherung der Gläubiger internationaler Anleihen durch vertragliche Vereinbarung geschaffene Rechnungsgrössen mit unterschiedlicher Konstruktion als Vertragswährungen verwendet. Sie kommen nicht nur für Anleihen, sondern auch für andere internationale Kreditbeziehungen, vor allem solche mit langen Laufzeiten, in Betracht, insb. bei Rolloverkrediten. Anders: einfache Währungsklausel.
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