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Mitnahme-Effekte
Staatliche Leistungen zur Förderung der Wirtschaft oder einzelner Personen werden oft auch dann in Anspruch genommen, wenn die Betroffenen auch ohne finanzielle Hilfen aus öffentlichen Mitteln von sich aus gehandelt hätten. In solchen Fällen wird von einem Mitnahme-Effekt gesprochen. Von staatlichen Stellen oder der EG- Kommission werden zahlreiche Subventionen der finanzielle Anreize in Form von Steuervergünstigungen angeboten. Sie sollen Unternehmen oder Einzelpersonen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten veranlassen, das im öffentlichen Interesse liegt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Investitionen in bestimmten Regionen, die Beschäftigung von Arbeitslosen oder Behinderten, Forschung und Entwicklung neuer Produkte oder Maßnahmen zum Schutz der Umwelt handeln. Wegen der Fülle solcher Fördermaßnahmen werden oft auch Unternehmen oder Personen begünstigt, die ohnehin in dem von der Wirtschafts- oder Sozialpolitik angestrebten Sinne ehandelt hätten, also die öffentliche Förderung aus Steuermitteln nur mitnehmen. Oft ist bei Mitnahme-Effekten die Grenze zum Leistungsmissbrauch und zum Subventionsbetrug nur schwer zu ziehen. Dies gilt auch für viele soziale Leistungen.
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Weitere Begriffe : Rentenformen | Tageskurs | bankübliche Besicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
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