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mit Mehrheit beteiligtes UnternehmenArt der verbundenen Unternehmen lt. AktG, im Bankwesen sehr verbreitet: Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbstständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das andere Unternehmen an dem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen ein mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen.
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Weitere Begriffe : Arbeitszufriedenheit | Symbol, signifikantes | Kriminalitätsquote | ||||||||||||||||||||||||||||
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