Millionenkreditanzeigen, Kreditnehmereinheit
Gelten nach § 19 KWG mehrere Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Millionenkreditanzeigen auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Die Verschuldung einzelner Schuldner ist nur den Unternehmen mitzuteilen, die selbst oder deren nachgeordnete Unternehmen diesen Schuldnern Kredite vergeben haben. Bei Mitteilung der Verschuldung der einzelnen Kreditnehmer einer Kreditnehmereinheit wird den Kreditgebern die externe und die interne Verschuldung benannt. Als Konzernverschuldung wird die Aussenverschuldung ausgewiesen, also ohne die von eigenen Konzernbanken erhaltenen Kredite.
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