Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
In der Gesundheitswirtschaft:
Ab dem 1. Juli 2008 hat der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen die gesetzliche Aufgabe inne, einen Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu bilden, und zwar in der Form einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Dieser berät den Spitzenverband Bund der Krankenkassen in allen medizinischen Fragen der ihm zugewiesenen Aufgaben. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in medizinischen und organisatorischen Fragen, um eine einheitliche Durchführung zu gewährleisten. Die zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes erforderlichen Mittel werden zu gleichen Teilen von Krankenkassen und Pflegekassen mittels Umlageverfahren aufgebracht. Werden andere Gutachterdienste von den Krankenkassen zu Rate gezogen (z. B. Aufbau kassenspezifischer Versorgungsstrukturen), sind diese von dem jeweiligen Auftraggeber durch aufwandsorientierte Nutzerentgelte zu vergüten. Eine Verwendung von Umlagemitteln ist dabei auszuschließen.
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