Managementvertrag
In der Gesundheitswirtschaft:
Vertrag, bei dem der Krankenhausträger das Management eines Krankenhauses einem Außenstehenden gegen Honorar überträgt. Meist wird dabei ein fixes Honorar mit einem Erfolgsanteil gekoppelt. Solche Managementverträge können auch als Übergangslösung für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden; hierbei handelt es sich dann um ein Interimsmanagement.
Der erste Managementvertrag für ein Krankenhaus in Deutschland wurde im Jahr 1991 für das Management der Kliniken der Stadt Stuttgart abgeschlossen. Vertragspartner waren die Stadt Stuttgart sowie die damalige Sana Kliniken-Gesellschaft mbH, die heute als Sana Kliniken GmbH & Co. KGaA mit Sitz in München firmiert. Sana wird daher als Erfinder des Managementvertrages apostrophiert. Der 1991 geschlossene Managementvertrag existierte insgesamt zwölf Jahre, bevor er Ende 2003 von den Vertragspartnern aufgelöst wurde.
Managementverträge gelten als Mittel der Wahl, wenn ein Krankenhausträger zwar externen Sachverstand für das Management seiner Klinik benötigt, aber nicht zu einer echten Privatisierung bereit ist. Vielfach entsteht aber aus einem Managementvertrag später eine Beteiligung des privaten Krankenhausunternehmens oder sogar eine vollständige Privatisierung.
Als Nachteil von Managementverträgen gilt, dass zwar ein erfahrenes Management, oft mit dem Hintergrund einer großen Klinikkette, das Management übernimmt und damit Neustrukturierungen eingeleitet werden können. Problematisch ist jedoch, dass der Krankenhausträger weiterhin die Grundentscheidungen zu treffen hat und damit tiefgehende Veränderungen meist nicht durchsetzbar sind.
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