Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte enthält Angaben zur Gemeinde, dem zuständigen Finanzamt und Meldedaten der betreffenden Person. Dazu gehören neben Namen, Anschrift und Geburtsdatum die Angaben der Steuerklasse, die Zahl der Kinder und die Religionszugehörigkeit. Bei Aufnahme einer Tätigkeit muss die Karte vom Steuerpflichtigen beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Die Lohnsteuerkarte erhalten Steuerpflichtige von der zuständigen Gemeindeverwaltung, nicht vom Finanzamt. Die zuständige Gemeindeverwaltung ist die, desjenigen Ortes wo der Steuerpflichtige am 20. September gemeldet war. Die Karte wird unentgeltlich nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster ausgestellt und übermittelt. Hat ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Arbeitgeber, erhält er die entsprechende Anzahl an Lohnsteuerkarten. Der steuerpflichtige Arbeitnehmer muss die Lohnsteuerkarte bei seinem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahrs oder bei Antritt einer neuen Stelle vorlegen. Beim Lohnsteuerabzug ist der Arbeitgeber an die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte gebunden. Der Lohnsteuerabzug richtet sich nach der Steuerklasse, der Zahl der Kinder und der Religionszugehörigkeit. Ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen sind beim Finanzamt beantragte Freibeträge: Kann der Arbeitnehmer Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu Beginn eines Jahres abschätzen, kann er sich einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dieser wird dann sofort bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Zum Jahresende bescheinigt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte sämtliche Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu gehören auch so genannte Lohnersatzleistungen. Diese Lohnsteuerbescheinigung bildet nach Jahresschluss eine wichtige Grundlage bei der Einkommensbesteuerung. Die Lohnsteuerkarte ist eine amtliche Urkunde, die als Grundlage für den Abzug der Lohnsteuer dient. Sie wird von einer Gemeinde vor Beginn eines Kalenderjahres den Arbeitnehmern im Zuständigkeitsbereich zugesendet. Die Karte muss dann beim Arbeitgeber eingereicht werden und ist nach Rückerhalt dem Finanzamt vorzulegen. Wer mehrere Arbeitgeber hat, muss bei jedem eine Lohnsteuerkarte abgeben.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Geldautomat | action orientations | Pari | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |