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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Lohnsteuerabzugsverfahren

Das Einkommen von Arbeitnehmern wird besteuert. Der Arbeitgeber führt schon vor Auszahlung des Lohns einen Lohnsteuerabzug durch. Dabei werden die Lohnsteuertabellen benutzt, die sich aus den Grund- beziehungsweise Splittingtabellen ableiten. In sie sind alle Pausch- und Freibeträge eingearbeitet.

Der größte Teil der Einkommen aus Arbeit unterliegen dem direkten, zumeist automatisch wirksam werdenden Zugriff des Staates. Denn bei Arbeitnehmern greift das Lohnsteuerabzugsverfahren, wenn der Arbeitgeber

  • im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter im Sinne der Paragrafen 8 bis 13 der Abgabenordnung hat.
  • einem Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung im Inland überlässt, ohne inländischer Arbeitgeber zu sein.

Die abzuführende Lohnsteuer wird nicht nur nach den oben genannten Tabellen sondern auch nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse ermittelt.

Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist in Paragraf 38 des Einkommensteuergesetzes festgeschrieben.



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