Lizenz und Lizenzvertrag
Vereinbarung über die gewerbliche (Gewerbe) Nutzung fremder Rechte. Gegenstand eines Lizenzvertrages können sein: Erfindungen und Schutzrechte für Erfindungen (Patente), Geschmacks- und Gebrauchsmuster (Gebrauchsmusterschutz), technische Verfahren, kaufmännische Strategien (Franchising), Warenzeichen, Copyrights etc. Für die Nutzung fremder Rechte muss in der Regel eine Lizenzgebühr entrichtet werden. Diese kann pauschal oder umsatz- bzw. produktionsabhängig (Produktion) berechnet werden.
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