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Beim IWF Verbindung von Vergabe von Sonderziehungsrechten und Entwicklungshilfe, die auf der Vorstellung beruht, dass die Entwicklungsländer zwischen einem und drei Vierteln an den Sonderziehungsrechten der Industrieländer beteiligt werden. Damit können zusätzliche Devisen zur Entlastung kommerzieller Kredite aufgebracht werden, ohne dass Auflagen erfüllt werden müssen. Diese vorgeschlagene Konzeption wird von den Industrieländern abgelehnt: Befürchtet wird vor allem, dass die Funktion des Sonderziehungsrechts als Währungsreservemedium untergraben werden könnte und inflationäre Wirkungen auftreten.
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