Latente Steuern
Die latenten Steuern sind ein Bilanzposten in dem die Differenz zwischen der aufgrund der Steuerbilanz tatsächlich veranlagten Steuerschuld und der aufgrund der Handelsbilanz verursachten wirtschaftlichen Steuerbelastung ausgewiesen wird.
Die latenten Steuern ergeben sich also aus dem Unterschied zwischen der Steuerschuld aufgrund des steuerlichen Gewinns und einer fiktiven Steuer, die sich aus dem Handelsbilanzgewinn ergibt bzw. ergeben würde.
Ziel der latenten Steuern ist es, eine Kongruenz zwischen dem in der Handelsbilanz dargelegten Ergebnis und dem dazu ausgewiesenen Steueraufwand herzustellen.
Der Grund für die Existenz dieser latenten Steuern sind also letztlich die unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.
Für die Ermittlung latenter Steuern gibt es im wesentlichen zwei Konzepte:
1. Nach dem in §§ 274, 306 HGB verankerten Timing-Konzept resultieren die latenten Steuern aus zeitlich begrenzten Differenzen zwischen Handelsbilanzergebnis und Steuerbilanzergebnis (Einzelabschluss) bzw. zwischen der Summe der Ergebnisse der zu konsolidierenden Einzelabschlüsse (= Handelsbilanz II) und konsolidiertem Ergebnis (= Konzernabschluss).
Laut §274 HGB wird unterschieden zwischen aktivisch latenten Steuern und passivisch latenten Steuern.
2. Nach dem in IAS 12 und FAS 109 verwirklichten Temporary-Konzept resultieren latente Steuern aus dem Unterschied zwischen dem Buchwert von Vermögensgegenständen und Schulden in der Handelsbilanz (Einzelbilanz bzw. Konzernbilanz) und ihrem Ansatz in der Steuerbilanz. Das Temporary-Konzept ist umfassenderer als das Timing-Konzept.
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