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LastschriftnichteinlösungErfolgt durch die kontoführende Bank, wenn eine Deckung für die Lastschrift nicht gegeben ist, die Bank dem Kunden keinen Kredit eingeräumt hat und auch eine Kontoüberziehung nicht (stillschweigend) zulassen will. Dafür darf die betr. Bank allerdings nach einem BGH-Urteil 1997 keine besonderen Gebühren o. ä. verlangen, weil sie hierbei (auch) im eigenen Interesse handele und nicht in dem des Kunden.
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Weitere Begriffe : Bales-Matrix | Swapintermediary | Verfahren der nachträglich bestimmten Abstände | ||||||||||||||||||||||||||||
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