Länderrisikoarten, -formen
Das Länderrisiko kann für Gläubigerbanken verschiedene Formen annehmen, die sich hins. ihrer Wirkungen auf die eingegangenen Kreditengagements wesentlich unterscheiden. Zahlungs-unwilligkeit oder Feststellung anhaltender Zahlungsunfähigkeit eines Schuldnerlandes hat für den Forderungsbestand der Banken die weitest reichenden Folgen. Im Extrem sind die gesamten Forderungen einschl. der Zinsen für die Kredit gebende Bank verloren und abzuschreiben. Da aber souveräne Staaten durch einen finanziellen Bankrott nicht aufhören zu existieren, werden die Forderungen i. d. R. nicht uneinbringlich, sondern die Rückzahlung verzögert sich meist »nur« auf unabsehbare Zeit. Partielle Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Kredit nehmende Land die vertraglich vereinbarten Kreditkonditionen nicht einhält. Bei den dann notwendigen Neuverhandlungen wird dem Kreditnehmer meist ein Teil der Kreditsumme erlassen und/oder der Zinssatz ermässigt. Die Verluste der Kredit gebenden Banken sind bei partieller Zahlungsunfähigkeit erlassene Tilgungsbeträge und entgangene Zinsen. Weitere Unterscheidung: wirtschaftliches Risiko politisches Risiko (Sovereignrisk), ferner Transferrisiko.
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