Künstlersozialversicherung
In der Gesundheitswirtschaft:
social insurance for artists
Selbstständige Künstler und Publizisten sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz seit 1983 in der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie seit deren Einführung auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Die Beitragsanteile werden rund zur Hälfte durch die Künstler, zu ca. 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe des Vermarkters und zu rund 20 Prozent über einen Bundeszuschuss finanziert und durch die Künstlersozialkasse, einer Abteilung der Unfallkasse des Bundes, u.a. an die Krankenkassen abgeführt.
Zurzeit wird die Künstlersozialversicherung reformiert.Um Beitragsgerechtigkeit herzustellen wird auf der Versichertenseite ein neues Instrument zur wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der Versicherten eingeführt. Auf der Verwerterseite besteht nur dann Abgabengerechtigkeit, wenn alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch entrichten. In diesem Zusammenhang wird die Deutsche Rentenversicherung in Zukunft zusätzlich prüfen, ob ein Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig ist.
Bundesgesetzblatt I 1981, S. 705
www.kuenstlersozialkasse.de
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|