Kreditrisikotransfer(instrumente)
Durch Kreditvergabe geht ein Gläubiger - die Bank - das Risiko ein, dass der Schuldner - Kreditnehmer - den künftigen Ansprüchen daraus nicht nachkommen kann. Der Gläubiger kann sich gegen die Folgen des Eintritts dieses Schadensfalls (Kreditereignis, -event) absichern, indem er bspw. einen Versicherungskontrakt abschliesst und darin die Position des Sicherungsnehmers einnimmt. Der Kontrakt löst das Kreditrisiko vom ursprünglich Finanzierungsvorgang und transferiert es auf einen Dritten (Sicherungsgeber). Diese Funktion können auch andere traditionelle Sicherungsinstrumente wie Garantien, Bürgschaften u. a. übernehmen. Kreditderivate sind neuere alternative Instrumente, die Kreditrisiko und Finanzierungsvorgang separieren und darauf abstellen, das abgetrennte Kreditrisiko an Märkten handelbar zu machen.
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