Kreditrisiko(politik), Risikoteilung
Liegt vor, wenn der Kreditbetrag eines geplanten oder abgeschlossenen Kreditkontrakts in verschiedenen Teilen auf mehrere Kreditgeber aufgeteilt wird. Risikoteilung als Instrument der Risikopolitik findet vor allem im Grosskreditgeschäft (Metägeschäfte, syndizierte, Konsortialkredite) Verwendung, da hier die Höhe einzelner Kreditbeträge die Risikotragfähigkeit und damit -bereitschaft einzelner Kreditgeber überschreiten kann. Darüber hinaus kann die Höhe eines Kreditengagements eine einzelne Bank auch in Kollision mit den Bestimmungen des KWG (insb. §§ 13, 13a, 14 KWG) und den Grundsätzen über die Eigenmittel und die Liquidität bringen. Neben der Möglichkeit, den auszuzahlenden Kreditbetrag zu begrenzen, geben Konsor-tial- (syndizierte)kredite den Banken auch die Möglichkeit, an Krediten für solche Kreditnehmer zu partizipieren, mit denen sie allein nicht in Geschäftsverbindung hätten treten können. Schliesslich kann eine Risikoteilung auch dann von Banken initiiert werden, wenn sie zwar grunds. den Kredit allein übernehmen könnten oder würden, es aber aus geschäftspolitischen Überlegungen vorziehen, den Kredit als syndizierten Kredit im Verbund mit Partnerbanken in der Hoffnung zu vergeben, in der Zukunft ebenso an anderen Grosskrediten teilhaben und auf diese Weise mit einer grösseren Anzahl von Kreditnehmern in Geschäftsverbindung treten zu können.
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