Konversion, Konvertierung
1.1. S. v. Zinskonversion: Staatlich angeordnete Herabsetzung der Nominalzinsen von Schuldverhältnissen. In einer Marktwirtschaft wesensfremd.
2. Die von einem Schuldner durch Verhandlungen mit den Gläubigern vorgenommene Umwandlung einer höher verzinslichen Schuld - z. B. Anleihe - in eine niedriger verzinsliche (Konversionsanleihe) bzw. durch Tilgung der höher verzinslichen und Aufnahme einer niedriger verzinslichen.
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