Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kontrolle in Banken, Kontrollträger

Mit strategischer wie operativer Kontrolle in Banken verbunden ist die Frage, wer diese Kontrollen im Zusammenhang mit der Planung durchzuführen hat. Durch Festlegung der Kontrollträger wird die Organisationsstruktur der Kontrollvorgänge determiniert. Grunds, soll jeder Mitarbeiter der Bank bei der Erfüllung seiner Aufgaben die einzelnen Schritte seiner Handlungen selbst kontrollieren und je nach Ergebnis der Selbstkontrolle entspr. Korrekturen durchführen. Dieser Art der Kontrolle werden insb. moti-vations- und innovationsfördernde Wirkungen zugesprochen; als nachteilig wird der subjektive Einfluss angesehen. Aus Gründen der Arbeitsteilung, mangelnder Fachkompetenz oder möglicher Interessenkonflikte wird es in den meisten Fällen notwendig bzw. zweckmässig sein, Teile der Kontrolltätigkeit durch andere Kontrollträger bzw. Mitarbeiter durchführen zu lassen (Fremdkontrolle), wobei z. B. der jeweilige Vorgesetzte und/oder eine zentrale Abteilung - spez. Kontroll-, Planungs- bzw. Controllingabteilung - diese Kontrollfunktion ausüben kann. Vorteile sind vor allem höhere Objektivität und Neutralität bei der Beurteilung, während von dieser Art der Kontrolle ausgehender Leistungsdruck und ggf. Missbrauch der Kontrollmacht als Nachteile angeführt werden. Generell gilt, dass der für Planerstellung und -realisation in der Bank Verantwortliche auch für die Kontrolle der Ergebnisse zuständig sein sollte, d. h. das Organisationsschema, das für den Planungsprozess gewählt wurde, muss weitestgeh. auch Organisationsstruktur und damit Träger der Kontrolle determinieren. Als zweckmässig gilt eine Kombination von Selbst- und Fremdkontrolle, um die mit den einzelnen Formen der Kontrolldurchführung verbundenen Probleme abmildern oder eliminieren zu können. So ist der für die Kontrolle Verantwortliche -z.B. bei der Messung der erreichten Istwerte und der sich anschliessenden Abweichungsanalyse - auf die Unterstützung einer zentralen Abteilung mit entspr. Experten für solche Arbeiten, insb. hins. der anzuwendenden Verfahren, angewiesen. Auch die Aufbereitung der Daten aus dem gesamten Zahlenwerk der Bank ist Aufgabenbereich einer solchen zentralen Abteilung. Sie ist des Weiteren auch für die verfahrensorientierte Kontrolle zuständig.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kontrolle in Banken im Planungs- und Kontrollprozess
 
Kontrolle, strategische
 
Weitere Begriffe : Informationsdistanz | Entkriminalisierung | Norm, formale
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.