Objektivität
In der Wirtschaftssoziologie:
das Gegenteil von Subjektivität, die Unabhängigkeit von subjektiven Einflüssen, Sachlichkeit. Insbesondere eine Eigenschaft von Urteilen, Aussagen: ein Urteil ist objektiv, soweit seine Geltung unabhängig von den subjektiven Eigenschaften des Urteilenden (seinen persönlichen Erfahrungen, Einstellungen, Wertvorstellungen, Wünschen usw.) begründet und somit - wenigstens prinzipiell - von anderen überprüft werden kann (Intersubjektivität [1]). Wissenschaftliche Objektivität hängt vor allem von dem methodischen, d.h. sowohl durch den Forscher selbst kontrollierten als auch durch andere kontrollierbaren Vorgehen bei der Gewinnung der Ergebnisse ab.
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