Kongruenz - Inkongruenz
In der Wirtschaftssoziologie:
congruity - incongruity, [1] die Übereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung verschiedener Einstellungen, Bewertungen, Überzeugungen, Absichten usw. einer Person. Synonym: Konsistenz - Inkonsistenz.
[2] In der sog. Kongruenztheorie des Einstellungswandels von C.E. Osgood u. RH. Tannenbaum (1955) bedeutet I., dass zwei oder mehr Einstellungsobjekte, die durch eine „Behauptung“ („assertion“) miteinander verbunden werden, von einer Person unterschiedlich bewertet werden. Das sog. Kongruenzprinzip besagt, dass im Falle von I. eine Tendenz zur Änderung der Einstellungen gegenüber diesen Objekten in Richtung auf einen Zustand des Gleichgewichts oder der Kongruenz - Inkongruenz besteht. Beispiel: Eine Person erfährt, dass der von ihr geschätzte Politiker A sich lobend über den von ihr abgelehnten Politiker B geäussert hat; daraufhin wird die Einstellung dieser Person gegenüber Politiker A negativer und gegenüber Politiker B positiver.
[3] In der sog. Inkongruenztheorie von R. Münch (1972) ist I. die Diskrepanz zwischen einem Standard (einer Norm, einem Ziel usw., z.B. „Ich soll nicht lügen“) und einer Kognition (einer Information, der Wahrnehmung eines Tatbestandes, z.B. „Ich bin ein Lügner“). Nach Münch ist das Vorliegen einer I. hinreichende und notwendige Bedingung für das Auftreten einer Disposition zu einem Verhalten, das zur Reduktion der I. führt.
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