Jahresabschlussprüfung bei Bausparkassen
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Bausparkasse muss der Jahresabschlussprüfer auch feststellen, ob 1. die Bausparsummen den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge entspr. zugeteilt worden sind, 2. die Bausparkasse die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen eingehalten hat und 3. die Vorschriften einer erlassenen Rechtsverordnung (Bausparkassenverordnung) beachtet worden sind. Das Ergebnis der Prüfung muss in den Prüfungsbericht aufgenommen werden.
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