Interne Revision, Innenrevision
1. Teilgebiet der Revision bei Banken. Von betriebszugehörigen und konzernzugehörigen Revisionsabteilungen laufend oder fallweise durchgeführte Revision. Hat bei Banken grosse Bedeutung. Aufgaben vor allem: Prüfung der Ordnungsmässigkeit der internen Rechnungslegung, Sicherung gegen Unterschlagungen und Veruntreuungen, Prüfung bestimmter organisatorischer Abläufe (Organisationsprüfung) u. a. Ggs.: (bank)externe Revision.
2. Nach MaRisk muss jedes Kreditinstitut über eine funktionsfähige interne Revision verfügen. Diese ist danach Instrument der Geschäftsleitung, ihr unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. Sie kann auch einem Mitglied der Geschäftsleitung - möglichst deren Vorsitzendem -unterstellt sein. Sie muss risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmässigkeit grunds. aller Aktivitäten und Prozesse prüfen und beurteilen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben muss der internen Revision vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht eingeräumt und dieses Recht jederzeit gewährleistet werden. Ihr müssen insow. unvzgl. die erforderlichen Informationen erteilt, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und Einblick in Aktivitäten und Prozesse sowie IT-Systeme des Kreditinstituts gegeben werden. Weisungen und Beschlüsse der Geschäftsleitung, die für die interne Revision von Bedeutung sein können, müssen ihr bekannt gegeben werden. Über wesentliche Änderungen im Risikomanagement muss die interne Revision rechtzeitig informiert werden.
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