internationaler Zahlungsverkehr, Akkreditiv- und Dokumentenverkehr
Das Akkreditiv als Instrument des Zahlungsverkehrs ist abstraktes Zahlungsversprechen einer Bank, in dem diese sich verpflichtet, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten (Akkreditierter) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Zur Abwicklung dieses Auftrages bedient sich die beauftragte Bank i. d. R. einer anderen (Korrespondenz-) Bank. Häufig ist Akkreditivabwicklung an die Bedingung geknüpft, dass der Akkreditierte bestimmte Urkunden vorlegt; das Dokumentenakkreditiv wird nur gegen Einreichung dieser Dokumente ausgezahlt. Wichtige in Frage kommende Papiere sind im Seeverkehr das Konnossement, im Luftverkehr der Luftfrachtbrief, ferner Rechnungen, Ursprungszeugnisse, Transportversicherungspolicen usw.
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