Internationaler Währungsfonds, Finanzierungs-mittel
Hauptfinanzierungsquelle des IWF bilden die Beiträge (Subskriptionen) seiner Mitgliedsländer. Sie entspr. der Quote, die jedem Mitgliedsland gem. seiner Wirtschaftskraft zugeteilt wird. Jedes Mitglied hat somit in Höhe seiner Quote Subskriptionszahlungen zu leisten. Normalerw. werden davon 25% in SZR oder konvertibler und 75% in Landeswährung gezahlt. Anstelle von SZR kann der IWF auch frei konvertierbare Währungen, in Ausnahmefällen auch andere Fremdwährungen oder eigene Währung als Einzahlung akzeptieren. Der IWF ist verpflichtet, die Gesamtsumme und die Struktur der Quoten spätest. alle 5 Jahre zu überprüfen. Effektive Zahlung in Landeswährung erfolgt bei Ziehungen anderer Länder bzw. bei Abruf durch den IWF. Nach der Quote bemessen sich auch Stimmrecht, Ziehungsrechte, d. h. der Betrag an konvertiblen Devisen, den ein Mitglied gegen eigene Währung vom IWF »kaufen« kann, und der Anteil an Zuteilungen von Sonderziehungsrechten. Da jedes Mitglied den mehrfachen Betrag der von ihm eingezahlten Quote vom IWF ausleihen kann, reicht das durch die Quoten zugeflossene Geld in Zeiten grosser weltwirtschaftlicher Probleme u. U. nicht aus, um den Darlehensbedarf der Mitglieder zu decken. Für diesen Eventualfall verfügt der IWF seit 1962 über eine Kreditlinie mit einer Reihe von Staaten und Zentralbanken (Allgemeine Kreditverein- barungen, AKV). Der IWF zahlt für alle im Rahmen dieser Vereinbarungen in Anspruch genommenen Kredite Zinsen und verpflichtet sich, das Darlehen in 5 Jahren zurückzuzahlen. Ausser im Rahmen der AKV leiht der IWF von Mitgliedsregierungen oder ihren Währungsbehörden auch Geld für spezifische Zwecke, die seinen Mitgliedern zugute kommen. Die Aufnahme grosser Summen hat den Charakter des IWF z.T. geändert; er fungiert eher als Bank, die im Wesentlichen eine Institution ist, die Geld von einer Gruppe leiht und es an eine andere als Kredit vergibt. 1982 beschlossen die Mitglieder, dass der IWF eine Institution bleiben solle, deren Geld hauptsächlich aus den Quoten aufgebracht wird, da das Stimmrecht und andere Vorrechte der Mitglieder an die Quoten und nicht an die Kreditaufnahmefähigkeit des IWF gebunden sind. Sie beschränkten daher die Kreditaufnahme des IWF auf max. 60% des Gesamtwerts der Quoten.
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