Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden

International Organisation of Securi-ties Commissions. Abk.: IOSCO. Internationales Aufsichtsgremium, Teil der internationalen sektoralen Zusammenarbeit bei der Finanzmarktaufsicht. Wichtigstes internationales Gremium für die Kooperation zwischen nationalen Wertpapierregulierungs- und -aufsichtsbehör-den. Gründung 1983. Zusammensetzung: über 160 Wertpapieraufsichtsbehörden aus rd. 90 Ländern mit 3 Arten der Mitgliedschaft: ordentliche Mitglieder (mit Stimmrecht), angeschlossene und verbundene Mitglieder (ohne Stimmrecht), Wertpapierfirmen und Börsen. Ziele: Förderung hoher Aufsichtsstandards für Wertpapiermärkte und -händler zur Gewährleistung effizienter und stabiler Märkte; Informations- und Erfahrungsaustausch zur Förderung der Entwicklung der heimischen Märkte: Bündelung der Bemühungen um Erarbeitung von Standards und effiziente Überwachung internationaler Wertpapiergeschäfte; gegenseitige Unterstützung bei der Förderung der Marktintegrität durch rigorose Anwendung der Standards und effektive Durchsetzung. Bildet auch den Rahmen für gegenseitige Unterstützung bei der Anwendung und Durchsetzung solcher Standards. Besteht aus zahlreichen Unterausschüssen und mehreren regionalen bzw. fachlichen Gremien. Ebenso wie der BCBS hat auch die IOSCO ihre Ziele und Grundsätze der Wertpapierregulierung festgelegt. Diese verfolgen 3 Ziele: Gewährleistung des Anlegerschutzes, Förderung gerechter, effizienter und transparenter Märkte und Verringerung des Systemrisikos. Sie decken ein breites Themenspektrum ab, etwa die Rolle der Regulierungsbehörde, die Selbstregulierung, die Durchsetzung von Wertpapiervorschriften oder die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden, Emittenten, Fondsgesellschaften, Marktintermediären und Sekundärmärkten. Sie werden weitgehend als Mindestanforderungen für bewährte Verfahren akzeptiert und sind in den internationalen Standards für stabile Finanzsysteme enthalten. Jährliche Vollversammlung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
internationale Niederlassungsfreiheit
 
internationale Projektfinanzierung
 
Weitere Begriffe : Existenzaussage | Geldwäsche, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | Produktionsverhältnisse
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.