integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die nur Wagniskapitalbeteiligungen an Unternehmen erwerben darf, bei denen mind. einer der zur Geschäftsführung Berechtigten natürliche Person ist, die mit mind. 10% an den Stimmrechten des Unternehmens beteiligt ist. Mehrheitsbeteiligungen der integrierten UBG müssen vor Ablauf eines Jahres so zurückgeführt werden, dass die UBG nicht mehr als 49% der Stimmrechte hält. Anders: offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.
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