Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

haftendes Eigenkapital nach KWG

Das KWG schreibt in § 10 vor, dass jede Bank ein angemessenes haftendes Eigenkapital haben muss, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen zu können, und definiert den Begriff haftendes Eigenkapital bzw. Eigenmittel für die einzelnen Bankunternehmensrechtsformen mittels Aufzählung aufsichtsrechtlich anerkannter Eigenkapitalformen. Eigenmittelgrundsatz, Angemessenheit des haftenden Eigenkapitals.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
haftendes Bankeigenkapital
 
haftendes Eigenkapital von Institutsgruppen und Finanzholdinggruppen
 
Weitere Begriffe : Swapdealer | Soziallage | Protesterlassklausel
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.