Grenzplankostenrechnung
Die Grenzplankostenrechnung ist ein System der Teilkostenrechnung auf der Basis von geplanten variable Kosten. Sie ist gekennzeichnet durch eine fundierte Planung der Einzelkosten und der Gemeinkosten. Ihr zentraler Bestandteil ist die Kostenstellenrechnung. Ihre Gestaltung ist daher stark auf die Rechnungsziele der Kostenplanung und Wirtschaftlichkeitskontrolle von Kostenstellen ausgerichtet.
Charakteristisch für die Grenzplankostenrechnung ist die Formulierung einer linearen Sollkostenfunktionen für jede Kostenstelle und Kostenart, die die Abhängigkeit der Kosten von Bezugsgrößen abbildet.
Es wird zwischen Kostenstellen mit homogener und heterogener Kostenverursachung unterschieden: Bei homogener Kostenverursachung existiert in einer Kostenstelle nur eine Bezugsgröße, bei heterogener Kostenverursachung dagegen mehrere. Als zentrale Bezugsgröße der meisten Fertigungskostenstellen wird die Beschäftigung betrachtet.
Im Rahmen der Abweichungsanalyse werden Abweichungen zwischen Ist- und Sollkosten in Preis- und Verbrauchsabweichungen sowie spezielle Abweichungsarten (z.B. Losgrößenabweichungen, Verfahrensabweichungen, Intensitätsabweichungen etc.) differenziert. Vom Kostenstellenleiter ist nur die Verbrauchsabweichung zu vertreten.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|