Gewinnausschüttung, -Verteilung
Verfahren oder Modalitäten der Aufteilung eines erzielten Gewinns auf die Gesellschafter bzw. die Anteilseigner einer Bank. Vor allem Dividende der Aktienbank. Für bestimmte Rechtsformen hat der Gesetzgeber hierzu Regeln erlassen. So sind, sieht der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vor, bei oHG die Kapitaleinlagen der Gesellschafter mit 4% aus dem Gewinn zu verzinsen, danach der Restgewinn nach Köpfen zu verteilen. Bei Kapitalgesellschaften - Aktien-, GmbH-Banken - richtet sich die Gewinnverteilung für die Anteilseigner prinzipiell nach der Höhe der Kapitalanteile. Für die Verteilung zwischen Unternehmen und Aktionären macht § 58 AktG Vorgaben. Die BaFin kann bei Banken die Ausschüttung von Gewinnen ganz oder teilw. untersagen, wenn Gefahren für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Bank bestehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|