Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

gesetzliches Abtretungsverbot

Bestimmte Forderungen können von Gesetzes wegen nicht abgetreten werden. So z.B. Lohnforderungen, die ein bestimmtes Minimum (die Pfändungsfreigrenze) nicht übersteigen; Forderungen, deren Inhalt sich durch die Abtretung verändern würde (z. B. Ansprüche auf Altenteilsleistungen); Forderungen, deren Abtretbarkeit vertraglich - durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag - zwischen Gläubiger und Schuldner ausgeschlossen ist (z.B. bei Lohn- und Gehaltszahlungen möglich). Für Banken bei der Kreditbesicherung bedeutsam.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
gesetzlicher Zins(satz)
 
gesetzliches Orderpapier
 
Weitere Begriffe : Gefühlsarbeit | Variabilität, strukturelle | Gleichartigkeit, unzusammenhängende
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.