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Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben (AABG)In der Gesundheitswirtschaft: Angesichts steigender Ausgaben für Arzneimittel trat am 23. Februar 2002 das so genannte Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz in Kraft. Das Gesetz führte die bereits in vielen europäischen Ländern praktizierte Aut-idem-Regelung in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Weitere Maßnahmen waren:rund 200 Millionen Euro Solidarzahlung der forschenden Pharmaunternehmen im Jahr 2002; hierfür verzichtete die Bundesregierung auf einen Preisnachlass in Höhe von vier Prozent auf Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen.Der Apothekenrabatt wurde in 2002 und 2003 von fünf auf sechs Prozent erhöht.Der (damalige) Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sollte den therapeutischen Nutzen von Medikamenten im Verhältnis zum Abgabepreis bewerten und die Ärzte hierüber informieren. |
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Weitere Begriffe : Kapitalmarktfunktionsfähigkeit | Crossborder-Collateralarrangement | E-Geldinstitut, Eigenkapital, -mittel | ||||||||||||||||||||||||||||
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