Geschäftsspartenkalkulation, -rechnung
Teil des internen Rechnungswesens der Bank; Bereich der Bankkalkulation. Form der Kosten- und Erlösrechnung. Basis ist die systematische und erschöpfende Ermittlung und Gegenüberstellung der Kosten und der Erlöse der einzelnen Geschäftssparten. Wegen der Besonderheiten der Bankleistung und der Bankleistungserstellung - Leistungsverknüpfungen, hoher Gemeinkostenanteil, Imma-terialität - bildet man heute für diesen Zweck nur relativ wenige Geschäftssparten. I. d. R. sind dies, jeweils in sämtlichen Teilen: Kreditgeschäft, Zahlungsverkehr, einschl. Devisen-, Effektengeschäft. Je nach Art der Bank bzw. Bankengruppe ergeben sich hierbei andere Gliederungen. Für die Rechnung müssen sämtliche in den einzelnen Abteilungen anfallenden Personal- und Sachkosten sowie alle Erträge erfasst werden; dazu dienen vorgelagerte Teilrechnungen wie Kostenstellenrechnung und Abteilungskalkulation. Sie sind dann auf die Geschäftssparten zu verteilen, für deren jede einzelne gewissermassen eine eigenständige GuV-Rechnung erstellt wird. Ein Teil der Kosten lässt sich als direkte Kosten unmittelbar zurechnen; ein in Banken besonders grosser Teil, die indirekten Kosten (Gemeinkosten), die mehrere Abteilungen betreffen, müssen dagegen nach bestimmten Schlüsseln verteilt (»umgelegt«) werden. Die Erträge werden entspr. verteilt; die Umlageprobleme sind hier eher noch grösser. Schlüsselungsgrössen für Kosten und Erlöse sind dadurch stets mehr oder weniger willkürlich oder fragwürdig. Obwohl die Geschäftsspartenkalkulation daher - und aus weiteren Gründen - für eine Preiskalkulation problematisch ist, bietet sie Informationen zur Kosten- und Erlösstruktur, Kostenkontrolle und der Kosten- und Erlösentwicklung im Zeitablauf.
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