Gentechnikgesetz
Bundesgesetz von 1990 zur Regelung der Gentechnik. Die Zielsetzung ist der Schutz von Leben und der Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgütern und der sonstigen Umwelt vor Gefahren, die von gentechnischen Verfahren und Produkten ausgehen können. Ferner wurde mit dem Gentechnikgesetz ein rechtlicher Rahmen für die Forschung und Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Gentechnik geschaffen.
Das Gentechnikgesetz regelt die Anwendungsbereiche:
gentechnische Anlagen;
gentechnische Arbeiten;
Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen;
Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten bzw. aus solchen bestehen.
Die Haftung des Gentechnikgesetztes sieht vor, daß wenn jemand infolge von Eigenschaften eines gentechnisch veränderten Organismus getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird, der Betreiber den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
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