Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Funktionsausgliederung (-lagerung)Form des Out-sourcing. Übertragung einzelner Funktionen oder Geschäftsbereiche einer Bank auf de jure selbständige Tochterunternehmen, an denen die Bank jedoch als herrschendes Unternehmen alle Anteile oder den die qualifizierte Mehrheit gebenden Teil hat, die also beherrschte Unternehmen (Konzernunternehmen) sind. Kann auch auf Gemeinschaftsunternehmen erfolgen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Bürgschaft | Verbrauchsgüter | ökonomisches Bankeigenkapital | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |