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fundieren, Fundierung1. Auch: umschulden, refundieren. Umwandlung kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristige Schulden (fundierte Schulden) oder auch von Fremdkapital in Eigenkapital durch entspr. Finanzierungsmassnahmen. 2. Finanzielle Sicherstellung von Schulden in Gestalt ihres Zinsen- und Tilgungsdienstes. Vor allem bei Staatsanleihen durch entspr. Einnahmen. 3. Konsolidierung.
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Weitere Begriffe : Betriebsstörungshaftung | Scheckeinreichung | Gesellschaft, ständische | ||||||||||||||||||||||||||||
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