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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Finanz-, finanzieller Intermediär

1. Auch: sekundäres Finanzierungsinstitut. Banknahes Finanzinstitut (Nearbank), das keine Geldschöpfung betreibt bzw. betreiben kann (z.B. KAG, Realkreditinstitute, Bausparkassen, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben u.a.) wie Geschäftsbanken. Betreibt im Wesentlichen nur Kreditvermittlung. Auch Finanzmakler und Kreditvermittler rechnen dazu. 2. I. w. S. auch Bezeichnung für alle Finanzinstitutionen in der finanziellen Sphäre einer Volkswirtschaft, also auch Geschäftsbanken. 3. Nach Bundesbank Institution, die Geldkapital von Anlegern entgegennimmt und an Kapitalnehmer weitergibt oder den Handel zwischen Kapitalgebern und -nehmern erleichtert, also vor allem Banken (Institute) und Versicherungsunternehmen. 4. Monetäre Finanzinstitution (MFI).



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Finanz-, finanzieller, finanzwirtschaftlicher Sektor
 
Weitere Begriffe : Splitting-Verfahren | Verfügungsbefugnis, Verfügungsberechtigung, Verfügungsrecht | Weltkreditbrief
 
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