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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Filialkalkulation, -rechnung

Auch: Geschäftsstellenkalkulation, -rechnung. Teil des internen Rechnungswesens der Filialbank. Dient der Ermittlung und Analyse des Filialerfolgs, also des Beitrags der einzelnen Bankfiliale, -zweigsteile bzw. Geschäftsstelle zum Gesamterfolg der Bank, um daraus geschäftspolitische Massnahmen abzuleiten, die auf die Steuerung der Rentabilität der Filialen abstellen. Ausgangspunkt der Filialkalkulation ist die genaue Erfassung sämtlicher Kosten- und Erlösarten für jede Filiale. Ein Sonderproblem ist die Filialverrechnung, d. h. der Erfolgsausgleich zwischen den verschiedenen geschäftlich unterschiedlich strukturierten Filialen einer Bank: Bei praktisch jeder Bank gibt es solche Filialen, bei denen das Aktivgeschäft (Aktivlastigkeit, Kreditfilialen), und solche, bei denen das Passivgeschäft (Passivlas-tigkeit, Einlagenfilialen) überwiegt. In solchen Fällen kann der Erfolgsausgleich durch ein System innerbetrieblicher Verrechnung und Verrechnungspreise erfolgen (Filialverrechnung). Ein solches System kann ausser Wirtschaftlichkeitskontrollzwecken bei sinnvoller Gestaltung der Verrechnungspreise, vor allem Verrechnungszinsen, auch der Steuerung des Filialgeschäfts im von der Zentrale gewünschten Sinne dienen. Sonderprobleme bieten die Mindestreservehaltungsverrechnung und die des Eigenkapitals. In Frage kommen sowohl einheitliche als auch verschiedene Zinssätze (letzteres vor allem bei Steuerungszwecken). Sie können als Marktzinssätze (z.B. Zinssätze für Tages-, Termingeld bestimmter Fristen usw.) oder als kalkulatorische Zinssätze zu Grunde gelegt werden. Kalkulatorische Zinssätze werden oft aus einer Schichtenbilanz oder einer ähnlichen Rechnung abgeleitet. Innerbetriebliche Verrechnungspreise müssen auch für die von den Filialen beanspruchten Leistungen des innerbetrieblichen Leistungsbereichs angesetzt werden. Sie können sich überwiegend an Marktpreisen orientieren.



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