Bankfiliale
Auch: Zweigniederlassung, -stelle von Banken. In Deutschland weisen die Filialbanken und andere grosse Banken sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken teilw. zahlreiche Zweigstellen auf. Diese Filialen haben als dezentrale Unternehmenseinheiten unterschiedlichen Rang und dementspr. auch unterschiedliche eigene Befugnisse. Sie haben auch sehr unterschiedliche Betriebsgrössen. Wirtschaftlich stellen sie dezentrale Vertriebseinheiten einer Bank dar. Da sie als sehr personalintensive Einheiten einen i. d. R. hohen Kostenapparat implizieren und die Automatisierung des Bankgeschäfts zunehmend an Bedeutung gewinnt, werden von den Banken teils Zweigstellen geschlossen, öfter jedoch i. Hinbl. a. höhere Automatisierungsgrade umstrukturiert. Wichtig ist auch, einen geeigneten Standort für die einzelne Filiale zu finden, der ihr möglichst grosse Geschäftsmöglichkeiten bietet. Daher finden sich oft an einem Standort auf engem Raum Stellen mehrerer Banken. Im Zuge der Internationalisierung des Bankgeschäfts und des Entstehens wichtiger internationaler Finanzzentren und Finanzmärkte haben die grossen, international tätigen Banken auch im Ausland neben Tochtergesellschaften Filialen »vor Ort« errichtet. Nach dem KWG bedarf die Gründung von Bankfilialen der Anzeige an die BaFin. Die frühere Bedürfnisprüfung ist 1958 entfallen. Für Filialgründungen ausländischer Banken in Deutschland gelten teilw. Sonderbedingungen.
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