Fertigungsgemeinkosten
Die Fertigungsgemeinkosten werden anhand eines Betriebsabrechnungsbogens aus den folgenden Posten ermittelt:
* notwendige Fertigungsgemeinkosten,
* notwendige Materialgemeinkosten,
* allgemeine Verwaltungskosten,
* Abschreibungen der Anlagen, soweit sie auf die Fertigung entfallen,
* Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
* Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und
* freiwillige soziale Leistungen.
Die entsprechenden Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung weisen daher nur die Restbestände aus.
Handelsrechtlich kann gewählt werden: Entweder die Fertigungsgemeinkosten bei den Herstellungskosten zu aktivieren oder sie als Aufwand zu verbuchen (§ 255 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB). Entsprechend weisen daher die Konten der Fertigungsgemeinkosten unvermindert oder um die Herstellungskosten vermindert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
siehe auch
>>> Deckungsbeitragsrechnung
>>> Gemeinkosten
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