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Fahrzeug- oder Kaskoversicherung
Die Fahrzeugversicherung, allgemein als Kaskoversicherung bekannt ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs entstehen. Fahrzeug- und Zubehörteile, die mitversichert sind, werden ebenfalls ersetzt. Nur gegen einen Beitragszuschlag versicherbar sind beispielsweise fest eingebaute Telefone mit Antenne oder Wohnwageninventar. Nicht versicherbar sind Garagentüröffner oder Mobiltelefone. Man unterscheidet zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung versichert das Auto gegen:
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich beinhaltet der Versicherungsschutz:
Gewisse Teile des Kraftfahrzeuges sind automatisch mitversichert, andere Teile kann man durch einen Zuschlag versichern. Die Vollkaskoversicherung ersetzt Reparaturkosten inklusive notwendiger einfacher Transportkosten zur Fachwerkstatt. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens erstattet. Manche Versicherer erstatten bei Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate sogar den Neuwert. Auch dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen. Nimmt sich der Versicherte einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur kommt die Versicherung nicht für diese Kosten auf. Durch eine Selbstbeteiligung je Schadensfall kann die Versicherungsprämie deutlich verringert werden. In der Teilkasko ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich, in der Vollkasko beträgt der Selbstbehalt 150, 325, 500 oder 1000 Euro. Voll- oder Teilkaskoversicherung? Die Beiträge für neue und ältere Autos sind etwa gleich hoch. Bei einem Schaden wird meist jedoch nur der Zeitwert ersetzt, also der Betrag, den das Auto zum Zeitpunkt des Schadens wert war. Für neue Autos lohnt sich eine Kaskoversicherung demnach mehr als für alte Wagen. Bei einer Vollkaskoversicherung ist jedoch auch die Schadensfreiheitsklasse zu beachten. Bei einem günstigen Rabattsatz (etwa 30 Prozent) ist die Vollkaskoversicherung kaum teurer als die Teilkasko. Was tun im Schadensfall? Der Versicherer muss umgehend über den Schadensfall informiert werden. Auch über juristische Schritte wie Ermittlungsverfahren oder Strafbefehle muss der Versicherer in Kenntnis gesetzt werden. Ohne die Zustimmung des Versicherers dürfen keine Schadensersatzansprüche des Geschädigten anerkannt werden. Entsteht Personenschaden oder erheblicher Sachschaden sollte die Polizei hinzugezogen werden. Auch wenn die Schuldfrage am Unfallort nicht zu klären ist oder einer der Unfallbeteiligten einen ausländischen Wohnsitz hat sollte die Polizei eingeschaltet werden.
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