Eventrisiko
Komponente des besonderen Kursrisikos. Nach KWG Risiko, dass sich der Kurs eines Finanzinstruments im Vergleich zur allgemeinen Marktentwicklung abrupt und in einem Ausmass verändert, das die kontinuierlich sich realisierenden Kursänderungen deutlich übersteigt. Gründe hierfür sind regelmässig der Sphäre des Emittenten des Finanzinstruments zuzurechnen und stellen nur seltene Ereignisse dar (erwartete oder tatsächliche Änderungen in Anteilseignerstrukturen, Ratingveränderungen, Gewinnwarnungen, Insolvenz des Emittenten). Die Gefahr einer Insolvenz des Emittenten (Defaultrisiko) ist demnach eine Ausprägung des Eventrisikos, weshalb in § 33 KWG auch von der »in dem besonderen Kursrisiko enthaltenen Kreditrisikokomponente« gesprochen wird. Das Eventrisiko zeigt sich diskontinuierlich, in nicht notwendigerweise äquidistanten diskreten Zeiteinheiten, die viel grösser sein können als die Zeitintervalle, in denen sich das Residualrisiko manifestiert. Die für Modelle des allgemeinen Kursrisikos übli-cherw. herangezogene Preishistorie von Finanzinstrumenten spiegelt daher in aller Regel das Eventrisiko nicht vollständig wider. Seine Modellierung mit Hilfe dieser Preishistorie kann daher bestenfalls approximieren. Eine geeignete Modellierung muss seltene Ereignisse abbilden können wie z. B. eine Modellierung mit Hilfe von Sprungprozessen. Die Annahme einer Normalverteilung kann hierfür grunds. nicht als geeignet angesehen werden. Eine diskrete Modellierung der ihrer Natur nach diskreten Ereignisse ist jedoch nicht erforderlich. Die Modellierung kann zwar zur Kalibrierung des Modells die Preishistorie des Finanzinstruments heranziehen, auf zusätzliche Informationen bzw. Annahmen - z.B. über Eventwahr- scheinlichkeiten - kann jedoch nicht verzichtet werden. Anders: Residualrisiko.
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